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Die aktuelle Ausgabe 1/2012 ist am 17.01.2012 erschienen: Nicht mit dir und nicht ohne dich - Recht und Moral im Zivilrecht

 
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Aufsatzwettbewerb der AD LEGENDUM

Die Gewinner des Aufsatzwettbewerbes stehen nun fest.

Platz 1   
„Die Nennbetragshälfte als ungeschriebene Schranke der genehmigten Kapitalerhöhung
in der Aktiengesellschaft“
Martin Groß-Langenhoff
Westfälische Wilhelms- Universität Münster

Der Gewinneraufsatz wird in der Ausgabe 4/2007 der AD LEGENDUM veröffentlicht werden.
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Platz 2  
„Stiftungsrecht und Europarecht – Ein Beitrag zum Erwerbszweck der Stiftung bürgerlichen Rechts“
Matthias Uhl
Universität Regensburg
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Platz 3 
„Vertrauen ist gut- ist Due Diligence besser? Der Tatbestand des geplanten Gutglaubenserwerbs von
GmbH- Anteilen im Lichte der §§ 892 ff. BGB“
Hanjo Hamann
Ruprecht- Karls-Universität Heidelberg
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Platz 4
„Duchesse- schwerrot“
Sebastian Felz
Westfälische Wilhelms- Universität Münster
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Platz 5
„Spenderkreisbeschränkung und Zulässigkeit der Überkreuz- Transplantation, § 8 I 2 TPG“
Sophie- Charlotte Isemer
Uni Regensburg
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Platz 6   
„Die Strafbarkeit des Onlinepokers – Strafrechtliche Aspekte des Veranstaltens und Spielens von
Poker im WWW“
Erik Duesberg
Westfälische Wilhelms- Universität Münster
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Platz 7      
„Die gemeinschaftskonforme Auslegung des Privatrechts“
Marcel Neumair
Universität Augsburg
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Platz 8       
„Kleines Repetitorium der Kartendelikte“
Simon Kempny
Westfälische Wilhelms- Universität Münster
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Platz 9   
„Zu Präjudizien des EMRG im deutschen Recht“
Henner Gött
Westfälische Wilhelms- Universität Münster
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Platz 10  
„Grenzen der Stimmrechtsmacht des Aktionärs in Deutschland und Frankreich“
Erik Pöttker
Ludwig- Maximilians- Universität München
 

 

 

Zum Hintergrund:

Zur gezielten Nachwuchsförderung hat die juristische Ausbildungszeitschrift AD LEGENDUM der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster  in diesem Jahr ihren ersten Beitragswettbewerb ausgeschrieben. Mit der Ausgabe 1/2007 ist er offiziell bekannt gemacht worden. Der Wettbewerb richtete sich an engagierte Studenten im gesamten Bundesgebiet, die hierdurch aufgerufen waren, sich in den wissenschaftlichen Diskurs zu begeben und mit ihren Ideen einer fachkundigen Jury zu stellen. Namentlich sind waren die Jurymitglieder Professor Dr. Saenger, Professor Dr. Birk, Professor Dr. Stein (alle Westfälische Wilhelms-Universität Münster) sowie Rechtsanwalt Dr. Röder (Greenfort Rechtsanwälte) und Sarah Groh (Chefredakteurin der AD LEGENDUM).

Durch die finanzielle und tatkräftige Unterstützung der Sponsoren Linklaters, Greenfort Rechtsanwälte sowie der Verlage C.H. Beck und Alpmann-Schmidt konnten u.a. hohe Geld- und interessante Sachpreise für die besten Beiträge ausgelobt werden.

Weitere Fragen zum Aufsatzwettbewerb bitte an Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können   senden.

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